Die lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnung ist für viele Gründer, bestehende Unternehmen und Konzerne ein eher lästiges Thema. Lassen Sie die Profi´s ran – wir kümmern uns darum. Wie? Mit Fachwissen, Diskretion, Flexibilität & Digitalisierung. Sie erhalten einen
Zugang in unser Onlineportal . In dem Portal sehen Sie alle Auswertungen und Ihre Angestellten bekommen ebenfalls einen Zugang. Dort sehen Ihre Mitarbeiter alle bisherigen Lohnabrechnungen* und Jahresmeldungen. Bei Bedarf schicken wir Ihnen die Gehaltsabrechnungen auch per Post. Lagern Sie die Lohnbuchhaltung aus und konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft. Gern erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot:
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Arbeitnehmer auszustellen. Dabei werden alle Lohnarten einzeln aufgeführt und vom Gehalt abgezogen. Dazu gehören z.Bsp. Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag, Krankversicherung, Kirchensteuer, Pflege- und Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung . Aus der Entgeltabrechnung ergeben sich nun die Summen zur Auszahlung an den Mitarbeiter, dem Finanzamt und der Krankenversicherung .
Die Gehaltsabrechnung ist eine fest vereinbarte Summe und jeden Monat gleich. Das Gehalt wird unabhängig von den geleisteten Stunden berechnet. Die Lohnabrechnung hingegen variiert und wird nach geleisteten Arbeitsstunden ausbezahlt. Die Lohn- und Gehaltsabrechnung wird auch als Entgeltabrechnung bezeichnet.
Grundlage ist eine ledige Person, die 20 Jahre alt ist. Die Person lebt in Sachsen-Anhalt, hat keine Kinder und ist konfessionslos. Demnach hat die Person die Steuerklasse 1. Die Prozentsätze variieren je nach Krankenversicherung. Es wurde ein individueller Zusatzbeitrag i.H.v. 0,9% berücksichtigt und dient nur der Veranschaulichung:
Weitere Behörden können für die Lohn- und Gehaltsabrechnung relevant sein:
Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden in der zuständigen Berufsgenossenschaft abgeführt. Für Minijob, auch 450-Euro-Job genannt gelten Pauschalen.
Es gibt feste Termine, an denen das Finanzamt und die Krankversicherung die Gelder einfordern.
Im Kopf befinden sich die Stammdaten. Diese bestehen aus den Arbeitnehmerdaten (Name, Geburtstag, Steuermerkmale, Sozialversicherungsausgaben, Eintrittsdatum, Kinderfreibeträge, ...). Außerdem kann die Personalnummer vermerkt sein. Ebenfalls enthalten ist die Übersicht zur Arbeits- und Urlaubszeit. Die Bankverbindung des Arbeitnehmers befindet sich auch in der Gehaltsabrechnung.
Wir übernehmen die lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnung in ganz Deutschland, u.a. können Sie uns in diesen Städten buchen:
Durch die ständigen Änderungen in der Lohnbuchhaltung ist ein externes digitales Lohnabrechnungsbüro eine gute Wahl. Wir sind mit unserem Wissen auf dem neuesten Stand und machen regelmäßig Schulungen. Mit einem eigenen Onlinezugang können Sie uns die Belege digital zur Verfügung stellen.
Wir richten uns nach den gesetzlichen Vorschriften des § 6 Nr. 4 StberG. Es erfolgt
keine Steuer- und Rechtsberatung . Unsere Leistungen umfassen das Buchen laufender Geschäftsvorfälle und der laufenden Lohnabrechnung.