Zunächst beginnt die Abrechnung wie jede andere Lohnabrechnung auch – Gesamtbrutto ermitteln, Lohnsteuer und die Beiträge zur Krankenversicherung abziehen und der Nettolohn ergibt sich. Üblich ist hierbei eine Stundenlohnabrechnung für die Arbeitnehmer.
Und nun?
Kommen die Besonderheiten: der Arbeitgeber zahlt Beiträge an die Sozialkassen
– diese werden durch monatliche Meldungen übermittelt. Dabei meldet er Ansprüche auf Ausgleichszahlungen an, der Urlaub wird erstattet. Außerdem wird die Winterbeschäftigungsumlage vom Baulohn abgezogen (Beispiel: SOKA-Bau erhält 2%, davon zahlt der Arbeitnehmer 0,8%).
Da die Arbeitsstunden im Sommer und Winter unterschiedlich sein können, müssen Arbeitszeitkonten
angelegt werden. Auch ein Tarifvertrag ist Grundlage jeder Baulohnabrechnung. Die Bruttolöhne der Bauarbeiten variieren in Abhängigkeit zu den geleisteten Stunden.
Dann gibt es noch Zulagen: Nachtzuschläge, Sonn- und Feiertagszuschläge, Mehrarbeit und Erschwerniszuschläge können anfallen und werden berücksichtigt.
Bei Montagetätigkeiten
müssen alle steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Zuschüsse korrekt abgerechnet werden. Dazu gehört u.a. die Verpflegung auf der Baustelle, die Unterkunft und Fahrtkosten.
Bei Einstellung eines neuen Mitarbeiters muss direkt eine Sofortmeldung
an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt werden. ACHTUNG: Falls nicht, droht eine Zollprüfung und diese geht mit empfindlichen Bußgeldern einher.
Das Saison-Kurzarbeitergeld
– kurz: KUG – kann bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, wenn die Arbeitszeiten witterungsbedingt ausfallen.
Besonderheit Azubi: Die Azubis
erhalten unabhängig von geleisteten Arbeitsstunden eine feste Vergütung. Hierbei gibt es einiges zu beachten: Anmeldung zur Berufsschule & dem Berufsbildungszentrum. Außerdem gibt es einen Tarifvertrag, der die Vergütung festlegt. Die Kosten für die Berufsschule, BBZM und sogar die Vergütung wird teilweise von den Sozialkassen erstattet. Ausbilden lohnt sich!