In der laufenden Buchhaltung arbeiten wir gemeinsam in einem Onlineportal . Dort können Sie die Belege hochladen - wir kümmern uns um den Rest. Anschließend können Sie dort die Auswertungen sehen: an jedem Ort mit Internetanschluss. Diesen Service bieten wir Ihnen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung an. Wir können alle Daten online übermitteln. Sogar Ihre Mitarbeiter können sich auf Wunsch mit einem eigenen Zugang anmelden und ihre eigenen Gehaltsabrechnungen ansehen und ausdrucken. Natürlich können wir auch alle Auswertungen mit der Post verschicken.
Wir haben den Durchblick und erleichtern Ihnen gerne die Arbeit. Dabei können Sie einzelne Teilbereiche in der laufenden Lohnbuchhaltung und lfd. Buchhaltung auslagern. Natürlich bieten wir Ihnen auch das Gesamtpaket an. Für die Bearbeitung erhalten Sie einen Online-Zugang, bei dem Sie alle Belege (Rechnungen usw.) hochladen können. Die Daten werden in einem deutschen Rechenzentrum gespeichert – der Datenschutz wird garantiert.
*Wir richten uns nach den gesetzlichen Vorschriften des § 6 Nr. 4 StberG. Es erfolgt keine Steuer- und Rechtsberatung. Unsere Leistungen umfassen das Buchen laufender Geschäftsvorfälle und der laufenden Lohnabrechnung.
Die oben stehenden Aussagen stellen vorrangig eine Hilfe zur Orientierung dar. Sie geben sinnvolle Anhaltspunkte dafür, was unter Berücksichtigung der derzeitigen Rechtslage beachtet werden sollte. Jede Haftung für Schäden wird ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.