Baulohn

digitale Baulohnabrechnungen

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Baulohn - Definition, Inhalte, SOKA-Pflicht 

Sarah Dahlke Consulting teilt mit Ihnen das Wissen aus mehrjähriger Erfahrung im Bereich Lohnbuchhaltung und Baulohn. Letzteres ist ein ebenso vielschichtiges wie auch sehr interessantes Themengebiet, das mit einigen Besonderheiten aufwarten kann. Hier erfahren Sie Wichtiges über den Baulohn, die Gehalts- und Lohnabrechnungen im Bereich Baugewerbe und wir sagen Ihnen, warum Sie in diesem Bereich sehr gut auf uns bauen können!

weitere Leistungen: lfd. Buchhaltung und lfd. Lohnbuchhaltung

Baulohn Definition - Was ist das eigentlich genau?  

Beim Baulohn handelt es sich im Prinzip um einen ähnlichen Lohn wie auch in anderen Gewerben, aber die Lohnbescheinigung ist gleichzeitig etwas anders. Das liegt daran, dass der Baulohn eine andere Berechnungsgrundlage hat als andere Löhne, wie etwa die von Büroangestellten. Beim Bau geht es zum Beispiel um Witterungsverhältnisse, denn schlechtes Wetter kann für Bauunternehmen zu Umsatzeinbußen kommen, die dann auch im Baulohn berücksichtigt werden müssen.

Beispiel: Spezielle Zahlungen für spezielle Wetterlagen


Als besonderes Hindernis bei Arbeiten im Baugewerbe zählt verständlicherweise der Winter. Hier werden Anreize geschaffen, um Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen, und zwar durch die Winterbeschäftigungsumlage, das Mehraufwands-Wintergeld oder auch das Saison-Kurzarbeitergeld, sofern im Winter nicht gearbeitet werden kann. Finanzielle Anreize, die letztlich in der Baulohnabrechnung Berücksichtigung finden müssen. 

Was gehört zum Baulohn dazu? 

Neben dem Wetter richtet sich der Lohn eines Arbeiters oder Angestellten im Baugewerbe nach zwei grundsätzlichen Aspekten, den tariflichen Stundenlohn und dem Bauzuschlag. Letzterer ist auch ein Faktor für besondere Bedingungen rund um den Bau und tritt zum Beispiel dann in Kraft, wenn hauptsächlich im Freien, in belastenden Witterungsverhältnissen oder unter ständigem Wechsel der Baustellen gearbeitet wird. 

Fragen? Kontaktieren Sie uns

Unterschiede nach Baugewerbe

Doch es gibt auch noch übergeordnete Unterschiede bei der Berechnung des Baulohns, denn es kommt auch auf das Baugewerbe an sich an und ob dieses SOKA-pflichtig ist (SOKA = 
Sozialkassen für das Baugewerbe). Dann nämlich hat das jeweilige Unternehmen einen Baulohn zu zahlen und diese Pflicht ist auch bei der Lohnabrechnung zu berücksichtigen. Zu diesen SOKA-pflichtigen Unternehmen zählen zum Beispiel folgende: 

  • Dachdeckerfirmen
  • Bau-Hauptgewerbe
  • Gerüstbau
  • Landschaftsbau
  • Maler und Lackierer
Für die Gewerke und Branchen im Bau-Nebengewerbe bzw. auch für bestimmte Leistungsbereiche sind übrigens andere Sozialkassen zuständig, wie zum Beispiel die EWGaLa für die Erstattung von Azubi-Vergütungen im Bereich Garten- und Landschaftsbau oder die Malerkasse für die Erstattung von Urlaubsgeld bei Malern und Lackierern.

Bin ich SOKA-pflichtig? Finden Sie's heraus

Wenn Sie herausfinden möchten, ob Ihr Unternehmen SOKA-pflichtig ist, können Sie im Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) oder im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (TVT) prüfen, ob Ihre Leistungen aufgeführt sind. 

Vorsicht, Nachforderungen durch die SOKA

Falls Sie im Sinne dieser Definition SOKA-pflichtig sind, ist es für Ihr Unternehmen unumgänglich, die entsprechenden Zusatzleistungen zu zahlen und auch in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen. Ansonsten kann es passieren, dass die SOKA entsprechende Beiträge (auch nachträglich) einfordert. 

Baulohn selber machen? 

Für die Berechnung und Berücksichtigung des Baulohns haben wir von Sarah Dahlke Consulting uns auf den Bereich lfd. Baulohn spezialisiert. Das Thema beinhaltet zahlreiche Spezifikationen und Vorgaben, denen hier im wahrsten Sinne Rechnung getragen werden muss. Sofern es Ihre Pflicht ist, den Baulohn gemäß der SOKA-Vorgaben zu entrichten, möchten wir Ihnen anbieten und empfehlen, diese anspruchsvolle Aufgabe an ein professionelles Lohnbüro abzugeben. Auf uns bauen, auf Nummer sicher gehen. 

zu den Vorteilen der Auslagerung an das Lohn- und Buchhaltungsbüro Dahlke in Magdeburg

*Wir richten uns nach den gesetzlichen Vorschriften des § 6 Nr. 4 StberG. Es erfolgt keine Steuer- und Rechtsberatung. Unsere Leistungen umfassen das Buchen laufender Geschäftsvorfälle und der laufenden Lohnabrechnung.

Erste Schritte

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